Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre (Direkterwerb), 20 Jahre (Stufenerwerb), 21 Jahre (für Trikes)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt