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Nach der Anmeldung in Toms Fahrschule werden Wir für Dich einen Führerscheinantrag vorbereiten den Du bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen musst. Zuständig für Sulzbach Rosenberg  und den Landkreis Amberg Sulzbach ist das LRA Amberg-Sulzbach / Führerscheinstelle in der Beethovenstraße 7 92224 Amberg  .

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 3 Wochen, weicht aber von Behörde zu Behörde ab. 

Ist Dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird Dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst Du schon Fahrstunden nehmen und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit Deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig. Nach bestandener Theorieprüfung steht Dir wieder ein Jahr zur Verfügung.

Folgende Unterlagen müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein, falls vorhanden
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Gültigkeitsdauer unbegrenzt); entfällt bei schon vorhandenem deutschen Führerschein
  • Sehtest (Gültigkeit: 2 Jahre) -> kannst Du bei jedem Optiker machen
  • 1 aktuelles Passfoto (in der Regel biometrisch,)
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde bei Ersterteilung 43,40 €, bei Erweiterung 42,60 €


Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:

  • Zusatzantrag bekommst du von Uns
  • Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
  • Kopie der Ausweise beider Erziehungsberechtigten 
  • Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 13,30 €
  • vorläufige Fahrberechtigung BF 17 8,70 €
  • Zusenden des Karten-Führerscheins zum 18. Geburtstag 5 €


Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Reisepass im Original
  • Ausländischer Führerschein im Original (muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein)
  • Übersetzung des Führerscheins z.B. durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins (nicht notwendig wenn es im Führerschein steht)
  • Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung Deines ausländischen Führerscheins aus Deinem Heimatland gelten, erfährst Du bei unserer Kundenbetreuung 

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