Schlüsselzahl B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
ab 25 Jahren
Der Bewerber muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein. Zusätzlich muss der Bewerber am klassenspezifischen Theorie-Unterricht (4 x 90min) und am Praxis-Untericht (5 x 90min) teilnehmen. Frühestens dann bekommt dieser die Bescheinigung ausgehändigt, mit dieser der Bewerber dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen kann.
Der Eintrag der Schlüsselzahl B196 befähigt nicht nach 2 Jahren eine Aufstiegsprüfung (Stufenführerschein) zu machen. Auch darf man mit der Schlüsselzahl B196 und einem Kleinkraftrad nicht im Verkehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren.
• Biometrisches Lichtbild
• Bescheinigung zur erfolgreichen Teilnahme an der B196-Schulung
• Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)