Ein Anruf genügt   -   0174 / 9073731

Gültig für:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Alter:

ab 25 Jahren

Sonstige Regelungen:

Der Bewerber muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein. Zusätzlich muss der Bewerber am klassenspezifischen Theorie-Unterricht (4 x 90min) und am Praxis-Untericht (5 x 90min) teilnehmen. Frühestens dann bekommt dieser die Bescheinigung ausgehändigt, mit dieser der Bewerber dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen kann.

Der Eintrag der Schlüsselzahl B196 befähigt nicht nach 2 Jahren eine Aufstiegsprüfung (Stufenführerschein) zu machen. Auch darf man mit der Schlüsselzahl B196 und einem Kleinkraftrad nicht im Verkehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren.

Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:

• Biometrisches Lichtbild
• Bescheinigung zur erfolgreichen Teilnahme an der B196-Schulung
• Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)

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